Videoportale sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Sie können Clips schauen und kommentieren, sich Stars angucken und selbst aktiv werden.
Es ist schwer aus den zahlreichen Angeboten auszuwählen, Accounts sicher einzurichten und mit Kindern alltagstauglich Regeln zu vereinbaren. Teachtoday sammelt deshalb häufig gestellte Fragen zum Thema „Videoportale“ - und gibt Antworten darauf.
Die meisten Videoportale sind erst für Jugendliche ab 13 Jahren. Die Registrierung dient aber eher der rechtlichen Absicherung der Portale und weniger dem Jugendschutz. Eine Altersverifizierung findet nicht statt. Das heißt: Das Kind kann bei der Anmeldung einfach ein Fantasiedatum eingeben. Zudem ist für das Anschauen von Videos keine Registrierung erforderlich. Sie sind für alle Nutzer frei abrufbar. Deshalb ist es sinnvoll, die einzelnen Kanäle zu überprüfen und Jugendschutzeinstellungen selbst vorzunehmen. YouTube bietet beispielsweise via Google einen sicheren Modus an, der verhindert, dass Kindern und Jugendlichen unpassende Inhalte angezeigt werden. Zu beachten ist, dass die Funktion leicht deaktiviert werden kann und die Filterfunktion nicht völlig zuverlässig ist.
Zahlreiche Comedy-Videos sind auch für Kinder völlig unbedenklich. Allerdings können Kinder nicht genau wissen, was sie als Nächstes zu sehen bekommen, wenn sie ein Video aufrufen. Gerade Blamage- oder Schadenfreude-Videos (Fails), bei denen Menschen oder Tieren Missgeschicke widerfahren, erreichen hohe Klickzahlen. Manchmal sind derartige Videos brutal, in allen Fällen wird über den Schaden anderer gelacht. Zudem ist die Grenze zum Bullying, bei dem andere bewusst schikaniert und dabei gefilmt werden, oft fließend. Auch die beliebten Prank-Videos können dazu animieren, die teils gefährlichen Streiche nachzuahmen.
Die Veröffentlichung von Videos ist einfach und ohne größere Vorkenntnisse möglich. Auch ist sie seitens der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portalbetreiber meist ab 13 Jahren erlaubt. Alles, was öffentlich publiziert wird, sollte zuvor mit den Eltern angeschaut werden. Wichtig ist es, Kinder und Jugendliche über die Chancen und Risiken aufzuklären und sie darauf hinzuweisen, welche Folgen eine Veröffentlichung nach sich ziehen kann. Da Videoportale auch zum Cybermobbing (zum Beispiel durch Kommentarfunktion und öffentliches Teilen der Videos) missbraucht werden, ist es immer ratsam, sich genau zu überlegen, ob ein Video überhaupt ins öffentliche Netz geladen werden sollte.
Live-Videostreaming-Plattformen werden immer beliebter, weil jeder zusehen und im Chat parallel Kontakt aufnehmen kann. Bei der Live-Übertragung besteht dabei das Risiko, dass Kinder und Jugendliche spontan und damit vollkommen unreflektiert Situationen senden, die nicht für die Öffentlichkeit geeignet sind. Bei der Live-Kommentierung der Videos durch andere Nutzer offenbart sich zudem häufig eine große Achtlosigkeit im Umgang mit der Privatsphäre: So werden teils arglos Adressen, Telefonnummern und andere private Daten bekanntgegeben. Obendrein können unbedacht ins Internet gestellte Streams schwerwiegende Rechtsverstöße darstellen, insbesondere bei Verletzungen von Bild-, Persönlichkeits- und Urheberrechten. Dazu kann es schon reichen, wenn im Video jemand durch das Bild läuft, im Hintergrund Musik einer bekannten Band spielt oder wenn heimlich im Klassenraum gefilmt wird.
Bösartige Kommentare zu eigenen Videos können gelöscht und die entsprechenden User blockiert werden. Derartige Kommentare sollten immer auch dem Portalbetreiber gemeldet werden. Keinesfalls sollte direkt auf beleidigende Kommentare geantwortet werden, da dies oft erst zu einer Eskalation führt. Wichtig ist außerdem das Beweismaterial zu sammeln. Bei vielen Videoportalen (wie YouTube) lässt sich die Kommentarfunktion komplett deaktivieren oder derart einschränken, dass Kommentare nur nach eigener Prüfung tatsächlich veröffentlicht werden.
Die bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten Internet-Stars generieren einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus Werbung, die vor und während ihrer Videos gezeigt wird. Manche platzieren auch geschickt Produkte in ihren Videos, ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Das gilt insbesondere für sogenannte Haul-Videos, in denen YouTuber ihre neuesten Einkäufe (meist Kosmetikartikel, Kleidung und Accessoires) präsentieren. Nur vereinzelt finden sich in den Clips Hinweise, dass es sich um sogenannte „Sponsored Posts“ handelt. Kindern und Jugendlichen fällt es deshalb schwer, Werbung in den Videos als solche zu erkennen.
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Weiterlesen im Dossier „Videoportale“
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