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Ab wann ist es Cybermobbing?

Lesezeit: Minuten
Kinder und Jugendliche nutzen heute ganz selbstverständlich soziale Medien wie Messenger-Dienste für die tägliche Kommunikation. Ihr soziales Miteinander findet häufig in der digitalen Welt statt.
Wie im analogen Leben gibt es jedoch auch in der digitalen Welt Phänomene wie Mobbing. Allerdings mit einer erschreckenden Reichweite und Dynamik. Cybermobbing ist zu einem wichtigen Thema in der Schule und in den Familien geworden, denn immer mehr Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Was ist Cybermobbing aber eigentlich? Welche Arten von Cybermobbing gibt es und ist Cybermobbing strafbar? Antworten auf diese und andere Fragen geben neueste Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien.

Unter Cybermobbing versteht man ein aggressives Verhalten, das von Einzelpersonen oder Gruppen ausgeht und sich mit einer Schädigungsabsicht gegen eine andere Person richtet. Das kann absichtliches Schikanieren, Demütigen, Beleidigen, Bedrohen und Bloßstellen mithilfe von digitalen Medien sein. Cybermobbing findet dabei nicht einmalig, sondern wiederholt, über einen längeren Zeitraum, statt.

Wer ist betroffen?

Bereits 8 Prozent der 12- bis 19-Jährigen geben laut JIM-Studie 2016 an, schon einmal auf solch eine Weise angegriffen worden zu sein. Mädchen fallen den Attacken dabei mit neun Prozent häufiger zum Opfer als Jungen mit sieben Prozent. Cybermobbing ist allerdings nicht nur geschlechts-, sondern auch alters- und schulformabhängig. So steigt laut JIM-Studie 2016 die Häufigkeit mit zunehmendem Alter an: Bei den 12- bis 13-Jährigen sind vier Prozent und bei den 18- bis 19-Jährigen 13 Prozent betroffen. Anderen Studien (Leest/Schneider 2017) zufolge, tritt Cybermobbing in der 8. und 9. Klasse am häufigsten auf, nimmt dann jedoch ab der 9. Klasse wieder ab. Besonders stark betroffen sind darüber hinaus Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Realschulen.

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Cybermobbing - was ist das eigentlich?

Im Unterschied zum analogen Mobbing auf dem Schulhof ist Cybermobbing gerade deshalb folgenschwer, weil es allgegenwärtig ist und eine große Öffentlichkeit und unüberschaubare Reichweite innerhalb kurzer Zeit erreicht. Dazu kommt, dass es anonym erfolgen kann sowie zeitlich und räumlich keinerlei Beschränkung besitzen muss. Die meisten Kinder und Jugendliche ziehen keine Grenze zwischen Offline und Online, so geht auch Cybermobbing oftmals mit analogem Mobbing gleichzeitig einher.

Cybermobbing ist ein höchstkomplexes Phänomen, wie allein die unterschiedlichen Erscheinungsformen und die dabei genutzten Medien und Täterprofile zeigen.

Neben dem wiederholten Versenden despektierlicher Nachrichten (Belästigung), dem Verbreiten von Unwahrheiten (Verleumdung, z. B. durch Photoshopping), dem Veröffentlichen vertrauenswürdiger und intimer Informationen (Verrat/Betrug) und Identitätsdiebstahl steigern sich die Erscheinungsformen des Cybermobbings bis hin zum sogenannten Cyberstalking.

Cybermobbing findet am meisten über Instant Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp statt (78 Prozent). Zweithäufigster Tatort sind soziale Netzwerke wie etwa Facebook (53 Prozent). Auffallend ist hierbei die im Gegensatz zum Jahr 2013 rückläufige Verwendung von sozialen Netzwerken sowie die verstärkte Beliebtheit von Instant Messaging (Leest/Schneider 2017).
Folgen von Cybermobbing

Die Folgen von Cybermobbing sind für die Opfer oft schwerwiegend und können unter anderem Angst und Unsicherheit, psychosomatische Beschwerden, Schlaflosigkeit, Schulvermeiden und sozialen Rückzug sowie depressive Verstimmungen bis hin zu Suizidgedanken umfassen. Weitere Kompensationsstrategien sind Selbstverletzung und die Einnahme von Alkohol oder Tabletten (Leest/Schneider 2017).

Entschließen sich Jugendliche dazu, Hilfe und Unterstützung bei Dritten zu suchen, wenden sie sich meist an ihre Eltern oder enge Freunde (JIM-Studie 2016). Erst dann vertrauen sie sich Lehrerinnen und Lehrern an.

Konsequenzen für die Täter

Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt. Cybermobbing ist zwar kein eigener Straftatbestand. Jedoch fallen verschiedene Handlungen der Täter unter Rechtsverletzungen, wie:

Beleidigung § 185 StGB
Üble Nachrede § 186 StGB
Verleumdung § 187 StGB
Nachstellung § 238 StGB
Nötigung § 240 StGB
Bedrohung § 241 StGB
Recht am eigenen Bild § 33 KUG

Täter haben demnach mit entsprechenden juristischen Konsequenzen zu rechnen. Dies kann sich in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren äußern.

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