„Haters gonna hate” singt die US-amerikanische Sängerin Taylor Swift in ihrem Song "Shake It Off". Doch Hassreden lassen sich nicht einfach so „abschütteln“. Denn egal ob analog oder digital, Hate Speech (engl. für Hassrede) verletzt die Würde des Menschen.
Hassreden können jeden treffen. Sie können sich gegen einzelne Menschen oder ganze Gruppen richten. Es geht dabei um Beschimpfung, Beleidigung, Verleumdung, Drohungen oder auch Volksverhetzung. Aus diesem Grund ist Hate Speech heute ein wichtiges Thema der politischen und gesellschaftlichen Bildung. Doch was versteht man unter Hate Speech und was kann dagegen unternommen werden?
Wo fängt Hate Speech an?
Das Ministerkomitee des Europarates hat bereits 1997 eine Empfehlung über die Hassrede verabschiedet. Darin findet sich eine Definition von Hate Speech, auf die in Zusammenhang mit dem Thema zumeist Bezug genommen wird. Demnach umfasst der Begriff Hate Speech „jegliche Ausdrucksformen, welche Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, einschließlich der Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten, Einwanderern und der Einwanderung entstammenden Personen ausdrücken“.
Hate Speech darf dabei nicht als ausschließliches Online-Phänomen betrachtet werden. Die enthemmende Wirkung und die Möglichkeit, schnell ein möglichst großes Publikum zu erreichen, macht das Internet jedoch zu einer beliebten Plattform für Hassreden.
Hate Speech kann sich direkt, z. B. durch konkrete Aufrufe zur Gewalt, und indirekt, wie etwa durch die Verbreitung von Unwahrheiten, äußern. Es werden mehrere Inhalte, Opfergruppen, Muster und Methoden von Hassreden unterschieden.
Hate Speech äußert sich in unterschiedlichen inhaltlichen und sprachlichen Mustern. Zu den inhaltlichen Mustern gehört die bewusste Verbreitung von Falschmeldungen und Verschwörungstheorien, die Stärkung von Stereotypen, eine (verallgemeinernde) Gleichsetzung aber ebenso der Aufruf zu Gewalttaten oder Entmenschlichung. Sprachliche Muster sind die Beleidigung durch herabwürdigende Bezeichnungen, plakative Bildsprache und die deutliche Gegenüberstellung von „Wir“ und „Die“.
Hassreden werden auf unterschiedlichen Kommunikationsplattformen veröffentlicht. Das kann von Blogs, Online-Foren und den sozialen Netzwerken bis hin zu eigens dafür eingerichteten Hate Sites reichen. Noch direkter sind sie in Form von E-Mails und/oder Privatnachrichten. Darüber hinaus können Hassreden auch in Online-Spielen, Musik und Videos auftreten.
Worte und Bilder werden bei Hate Speech bewusst eingesetzt, um andere Personen herabzusetzen und auszugrenzen. Häufig werden gezielt Ängste geschürt, was vor allem Kinder verunsichern kann. Ängste oder Ablehnung können so verstärkt werden. Es können Aggression gegenüber denen entstehen, die einer diskreditierten und mit Vorteilen beschriebenen Gruppe angehören.
Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit. Dieser Schutz wird aber aufgehoben, wenn dabei die Würde eines anderen (vgl. Art. 1 GG) verletzt wird. Deshalb dürfen Hasskommentare auch im Internet nicht ignoriert werden. Strafbare Inhalte wie Verleumdungen, Beleidigungen und Volksverhetzung sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Menschen sind von Hate Speech in sehr unterschiedlicher Art und Weise betroffen. Junge Menschen für das Thema zu sensibilisieren kann vor allem heißen, einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen. Wer sich mit Hassreden im Netz auseinandersetzt, sollte deshalb nicht nur Medienkompetenz vermitteln, sondern auch inhaltlich über diskriminierende Strukturen im analogen Leben informiert sein. Rassistischen und menschenverachtenden Stimmen entgegenzutreten, ist darum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die UNESCO-Studie nennt vier Initiativen gegen Hate Speech (vgl. UNESCO 2015, 16):
– Frühwarnsysteme zur Identifizierung von Hate Speech,
– Koordination (inter-)nationaler Koalitionen,
– Stärkere Reaktionen der Sozialen Netzwerke und Service Provider,
– Förderung der Medienkompetenz zur Vorbereitung der User auf die Interpretation von und Reaktion auf Hassreden.
Da jedoch auch Personen, die sich gegen Hate Speech engagieren, zur Zielscheibe werden können, sollten Jugendliche bei der sog. Counter Speech (engl. für Gegenrede) auch auf sich selbst und ihre eigene Sicherheit achten.
Kampagnen und Initiativen gegen Hass im Netz
No Hate Speech Movement
Ziel der europaweiten Kampagne des Europarates ist es, sich offensiv gegen Hetze im Internet zu positionieren, Gegenstrategien zu entwickeln und Betroffene zu unterstützen.
Für Meinungsfreiheit – gegen Hetze im Internet
Der Appell der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gegen Diskriminierung und Hetze richtet sich insbesondere an die Betreiber sozialer Medien, ihrer Verantwortung stärker als bisher gerecht zu werden.
www.jugend.support
Die Plattform für Jugendliche gibt Unterstützung bei der Lösung von internetbezogenen Problemen wie Cybermobbing oder Gewalt im Netz und gibt Hinweise auf Risiken bei aktuellen Internetphänomenen.
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