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Wem gehört das Werk der KI?

Lesezeit: Minuten
„Urheber ist der Schöpfer des Werkes“ – so sagt es das Gesetz. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Werk dem Urheber, also demjenigen gehört, der ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst geschaffen hat. Der Urheber allein entscheidet, ob und wie sein Werk genutzt, vervielfältigt oder weitergegeben werden darf. Möchte ich Teile oder gar ein ganzes Werk nutzen, muss ich den Urheber um Erlaubnis fragen.

Der Schutz der Kunstschaffenden im Fokus

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist schon ziemlich alt: 1886 wurde mit der Berner Übereinkunft das erste internationale, multilaterale Abkommen zum Urheberschutz geschlossen. Mit der Digitalisierung wurde das Gesetz grundlegend überarbeitet, da Internet & Co. Beispielsweise das unerlaubte Kopieren und Weitergeben geschützter Werke erleichtert und große wirtschaftliche Verluste verursacht hat. In diesem Zusammenhang wurden 2021 auch die Pflichten von Social-Media-Plattformen, die sie gegenüber den Kreativschaffenden haben und die Rechte ihrer Nutzer*innen im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) geregelt.

Mensch oder KI?

Mit der Entwicklung von KI-Systemen, die Bild und Text im Handumdrehen erstellen, steht das Urheberrecht wieder auf dem Prüfstand. Denn viele berufliche Branchen fürchten um ihre Zukunft. Betroffen fühlen sich unter anderen Autor*innen, Werbetexter*innen, Synchronsprecher*innen und Drehbuchautor*innen. In den USA traten aus diesem Grund bereits 11.000 Mitglieder der Writers Guild of America (WGA) in den Streik und fordern unter anderem auch um die Beschränkung von KI bei Kreativprojekten. Studien von Open AI – den Entwicklern von Chat GPT – und der Investment Bank Goldmann Sachs haben ergeben, dass die folgenden Berufe mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft bedroht sind: Mathematiker, Steuerfachangestellte, Schriftsteller und Autoren, Webdesigner, Auditoren, Datenmanager und Analysten. Alles Berufe, die viel mit Daten zu tun haben.

Aber ist KI wirklich eine Bedrohung? Fragen wir doch die KI am besten mal selbst: „Als KI-Modell bin ich an sich keine direkte Bedrohung für Kunstschaffende. Ich wurde entwickelt, um Menschen bei verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, darunter auch kreative Projekte. Künstler können meine Fähigkeiten nutzen, um Inspiration zu finden, Ideen zu entwickeln oder ihre Werke zu verbessern.“

Die KI als Urheber*in?!

Aus technischer/wissenschaftlicher Sicht arbeitet die KI mit Daten aus dem Internet (Webscraping), Büchern, Bildern, Videos, Wikipedia und anderen Textquellen. Dabei merkt sich die KI z.B. Merkmale und Strukturen der menschlichen Sprache und ordnet Wortfolgen nach berechneter Wahrscheinlichkeit an. Ebenso generiert sie Bilder und legt virtuellen Personen Worte in den Mund.

Aus rechtlicher Sicht, so ist zumindest die Meinung vieler Expertinnen, ist ein mit der KI erstellter Text per se nicht schützenswert, fällt also nicht unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes, da dieses nur für menschlich-geistiges Schaffen gilt. Allerdings könnte der Text selbst durch eine Reihe von Urheberrechtsverstößen generiert worden sein und darf aus diesen Gründen auch nicht verwendet werden.

Schwieriger wird es, wenn die Kooperation Mensch - Maschine so intensiv und die Vorgaben (Prompts) so detailliert sind, dass aus der Zusammenarbeit ein ganz einzigartiges Werk entsteht, das die gedanklichen Züge des Nutzers klar erkennen lässt. Dann wären die Voraussetzungen für ein schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechts geschaffen.

Heikel wird es bei der Frage, ob man mit einem von der KI geschaffenen Text gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Hier lohnt es sich, die Nutzungsbedingungen der Anbieter von KI-Systemen genau zu studieren und lieber zur Abo-Variante zu wechseln, die ähnlich wie bei Bilddatenbanken, ein höheres Maß an Rechtssicherheit bieten. Denn wird die KI mit umfangreichen urheberrechtlich geschützten Texten gefüttert, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Verantwortlich sind am Ende des Tages, wie bei allen kreativen Prozessen, in jedem Fall die Nutzer*innen.

Gemeinsam sind wir stark

Zurück zum Anfang. Sicherlich wird uns das Thema KI und Urheberrecht noch eine Weile beschäftigen und einiges Kopfzerbrechen in der Rechtslegung nach sich ziehen. Vielleicht geht es aber mehr um ein Miteinander und weniger um ein Gegeneinander.

Denn die KI ist uns gegenüber bis jetzt freundlich gestimmt und räumt ein, „dass es auch ethische Fragen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und kreativer Schöpfung gibt. Einige Künstler und Urheberrechtsinhaber haben Bedenken geäußert, dass KI-Modelle wie ich dazu verwendet werden könnten, Urheberrechte zu verletzen oder kreative Werke zu kopieren. Es ist wichtig, die Rechte und Interessen von Kunstschaffenden zu respektieren und ihnen angemessenen Schutz zu bieten.

Die Auswirkungen von KI auf die Kunstschaffenden und die Kunstwelt im Allgemeinen sind ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Es ist wichtig, den Dialog darüber fortzuführen und Mechanismen zu entwickeln, die den Schutz geistigen Eigentums gewährleisten und gleichzeitig den Fortschritt und die kreative Zusammenarbeit fördern.“


Bis dahin bleibt uns, den Umgang mit der KI kreativ zu gestalten und in geeigneter Form darauf hinzuweisen, wer ein Werk erstellt hat, hier: Anja Monz und Chat GPT.

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Weiterlesen im Dossier "Künstliche Intelligenz"

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