So beschränken sich digitale Assistenten längst nicht mehr nur auf die akustische Ebene. Falls die Sprache nicht ausreicht und Dinge gezeigt werden müssen, zeigen smarte Displays Bilder an. Was zum Beispiel bei Kochrezepten sehr praktisch sein kann. Andere Assistenten erkennen auf die Frage „Wer ist das?“ Schauspieler in einem Film oder zeigen auf Wunsch die passenden Shoppingangebote.
Bei allem praktischen Nutzen gibt es aber noch viele offene Fragen. Wie kann zum Beispiel verhindert werden, dass die Hersteller der smarten Helfer noch stärker zu einer Art „Gatekeeper“ werden, also Torwächter, die dem Nutzer nur bestimmte Suchergebnisse aufzeigen bzw. vorlesen, und nicht, wie bei einer Suchmaschinenanfrage üblich, eine große Bandbreite an Informationen?
Wie werden Sprachdaten archiviert und vor allem, wem gehören diese Daten? Eines ist nämlich klar, wer mit intelligenten Sprachassistenten redet, gibt sehr viel von sich selbst preis. Alle Sprachbefehle werden auf den Servern der Anbieter abgelegt. Für sie ist es ein Leichtes, das Gesagte zu speichern und auszuwerten. Das wiederum ermöglicht Personen- und Bewegungsprofile des Nutzers.
Umso wichtiger ist deshalb der Datenschutz. Jeder Sprachbefehl ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die grundsätzlich ein Einverständnis des Nutzers voraussetzt. Über eine weitergehende Nutzung der Daten muss man außerdem informiert werden. Allerdings stößt der deutsche wie der europäische Datenschutz an seine Grenzen, wenn der Anbieter in Asien oder den USA sitzt.
Dass die digitalen Sprachassistenten nicht immer das tun, was sie sollen, stellte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen fest. In einem Reaktions-Check beanstandete sie, dass sich Nutzer nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn es der Nutzer auch wirklich beabsichtigt.
Sprachsteuerung kommt mittlerweile auch dort zum Einsatz, wo der Nutzer sie vielleicht gar nicht erwartet. Im Kinderzimmer hält sie durch smartes Spielzeug Einzug. Die Puppe „Hello Barbie“ hat zum Beispiel ein Mikrofon im Kopf und sendet alle Audioaufnahmen an einen Server in den USA. Eltern erhalten einmal pro Woche einen Mitschnitt von allem, was das Kind mit der Puppe besprochen hat. Das kann für die Eltern interessant sein, greift aber eindeutig in die Privatsphäre des Kindes ein.
Die Puppe „My friend Cayla“ wurde in Deutschland sogar verboten. Sie zeichnete alles auf, ohne dass die Eltern Bescheid wussten, und sendete die Daten per WLAN zum Anbieter. Das Spielzeug wurde wegen des ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth in einem Rechtsgutachten als verbotene Sendeanlage eingeordnet und durch die Bundesnetzagentur verboten.
So haben alle technischen Entwicklungen, die die digitale Welt mit sich bringt, ihren Preis. Wie die digitale Gesellschaft damit umgeht, wird sich in Hinblick auf Daten- und Verbraucherschutz in einem langen Prozess noch zeigen müssen. Dazu gehört eben auch, dass sich Nutzer damit auseinandersetzen, wie sie mit ihren persönlichen Daten umgehen und wem sie diese mitteilen möchten.
Prof. Dr. Oliver Bendel im Interview