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Soziale Netzwerke

Lesezeit: Minuten

Soziale Netzwerke

Das Onlinetraining "Soziale Netzwerke" hilft Ihnen dabei, Kinder und Jugendliche sicher und kompetent durch die Welt der Online-Communities zu begleiten.
Onlinetraining

Soziale Netzwerke

Thema:
Soziale Netzwerke
Lernziel:
Mediennutzung kompetent begleiten
Zeit:
12 min

Prolog

Das Onlinetraining zeigt, wie Sie Kinder bei der sicheren Nutzung der sozialen Netzwerke unterstützen können.

Weltweit vernetzt

Soziale Netzwerke verbinden Menschen auf der ganzen Welt, unabhängig von ihrem Wohnort: hier vernetzen sich Klassenkameraden genauso wie Fußballfans aus London, Leipzig oder Kuala Lumpur. Die Mitglieder teilen Fotos, Videos oder Texte und erschaffen so selbst die Inhalte des Netzwerkes.
Von Rauchzeichen bis weltweite Vernetzung über die sozialen Netzwerke. Sehen Sie im folgenden Film, wie sich die Kommunikation im Laufe der Geschichte verändert hat.
Mitglieder in einem sozialen Netzwerk stellen sich meistens mit einem Profil vor. Das Teilen eigener Beiträge oder der Beiträge Dritter stärkt die Bindungen zwischen den Nutzern. Das "Liken" des Posts eines anderen Nutzers, also die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons, sagt mit einem Klick: "Du gefälltst mir." oder "Ich bin deiner Meinung." Jede Interaktion lässt das Netzwerk weiter wachsen.

Tipp

Mehr zu den sozialen Netzwerken und wie sie im Detail funktionieren, finden Sie in den
Hintergrundinformationen in diesem Dossier.

Kinder und Jugendliche im Netz

Soziale Netzwerke sind für Kinder und Jugendliche die ideale Welt, um ihren Vorlieben und Interessen nachzugehen: Kontakte knüpfen, mit anderen kommunizieren, sich selbst darstellen, einer Gruppe zugehörig sein, Bestätigung finden.
Die Möglichkeit, diese Dinge - abgeschirmt vom wachsamen Auge der Eltern - in einem virtuellen Raum zu tun, reizt heran-wachsende junge Menschen besonders. Dass für die Nutzung der meisten Netzwerke ein Mindestalter von 13 Jahren vorgeschrieben wird, spielt in der Praxis dabei selten eine Rolle.

Hinweis

Neben den großen, global agierenden sozialen Netzwerken gibt es auch viele kleinere Anbieter. Unser Partner Seitenstark e.V. hat Chaträume und Communities zusammengestellt, die extra kindgerecht sind.
Schnelltest
Gibt es für die Anmeldung in den sozialen Netzwerken ein Mindestalter?
Richtig. Das Mindestalter liegt bei vielen Netzwerken bei 13 Jahren. Mehr hierzu erfahren Sie in den Hintergrundinformationen.
Leider falsch, es gibt in der Tat bei den meisten sozialen Netzwerken ein Mindestalter. Mehr hierzu erfahren Sie in den Hintergrundinformationen.
Ja
Nein
Wenn ihr Kind neugierig ist auf soziale Netzwerke, tauschen Sie sich aktiv mit ihm hierüber aus. Werfen Sie gemeinsam einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der in Frage kommenden Netzwerke. Diskutieren Sie über Themen wie Cybermobbing und Datenschutz und sensibilisieren Sie Ihr Kind so für die Herausforderungen sozialer Netzwerke. Zeigen Sie Interesse. Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein Netzwerk aus, das seinem Alter und seinen Interessen entspricht.

Hinweis

Die eigenen Daten vor unerwünschtem Zugriff zu schützen ist eine wichtige Aufgabe, nicht nur in sozialen Netzwerken. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Herausforderungen

Daten sind die Währung in sozialen Netzwerken. Bei der Anmeldung hinterlegt der Nutzer Kontaktdaten, mit jedem Like, jedem Kommentar kommen weitere Daten hinzu. Gerade junge Menschen sind schnell versucht, Texte oder Fotos zu teilen, um in ihrer Community gut anzukommen.

Der offene Umgang mit privaten Daten und Informationen kann jedoch unerwünschte Reaktionen hervorrufen. Hierbei kann es sich um Datenmissbrauch oder Belästigungen jeglicher Art (Werbeflut, Cybermobbing) handeln. Um dieses Risiko zu mindern, ist der Schutz der persönlichen Daten - insbesondere der eines Kindes - äußerst wichtig.
1.

Profilerstellung

Achten Sie bei der Profilerstellung darauf, so wenige Daten wie nötig anzugeben. Wenn die Möglichkeit besteht, kann es grundsätzlich ratsam sein, sich nur mit einem Fantasienamen anzumelden. Ob Fantasienamen in den Netzwerken erlaubt sind, erfahren Sie in deren AGB.
2.

Privatsphäre-Einstellungen

Legen Sie in den Privatsphäre-Einstellungen fest, dass die Daten Ihres Kindes nur von Freunden eingesehen werden können. Weisen Sie es daraufhin, Freundesanfragen unbekannter Personen abzulehnen und sich nicht mit jemanden zu treffen, den es nur über den Netzwerkaustausch kennt.
3.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild, eine Sonderregelung des Urheberrechts, sagt: jeder bestimmt selbst, was mit einem Bild von ihm passiert. Dies gilt mit Einschränkungen auch für Kinder. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und posten Sie online keine Fotos Ihres Kindes ohne dessen Zustimmung.
4.

Ständige Begleitung

Halten Sie sich über Trends zum Thema soziale Netzwerke auf dem Laufenden und sprechen Sie hierüber. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es in Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner hat und bei Problemen stets auf Sie zukommen kann. Updates erhalten Sie u.a. auf www.teachtoday.de.
Tipps, wie Sie die Daten Ihres Kindes in den sozialen Netzwerken schützen können.

Cybermobbing

Rangeleien unter Kindern und Jugendlichen sind nichts Neues, und jede Lästerei über WhatsApp ist nicht gleich Cybermobbing. Doch Bilder, Filme oder Kommentare verbreiten sich in den Netzwerken sehr schnell. Außerdem können Sie jederzeit wieder auftauchen, denn das Internet vergisst nicht.

Ein peinliches Foto im Netz?

Ein Freund hat von Ihrem Kind ein peinliches Foto in ein soziales Netzwerk gepostet. Was können Sie tun? Hier einige Tipps dazu:
  • Es gilt das Recht am eigenen Bild. Bitten Sie den Freund, das Foto zu entfernen. Geschieht dies nicht, bitten Sie den Betreiber des Netzwerkes darum.
  • Ein gemeinsames Gespräch mit dem Freund mit Hinweis auf das Recht am eigenen Bild können Wiederholungen dieser Art vermeiden.
  • Sensibilisieren Ihr Kind nochmals dafür, wie wichtig es ist, so wenig wie möglich von sich im Netz zu posten.
Schnelltest
Ihr Kind kommt abends von der Klassenfahrt zurück und möchte gleich ein Gruppenfoto in die WhatsApp-Gruppe der Klasse posten. Darf es das?
Vorsicht, hier gilt das Recht am eigenen Bild. Erst wenn alle Personen auf dem Bild ihre Erlaubnis gegeben haben, darf Ihr Kind das Foto posten.
Richtig. Hier gilt das Recht am eigenen Bild. Ihr Kind muss erst alle Personen auf dem Bild um Erlaubnis bitten. Dann darf es das Bild posten.
Ja
Nein

Ihr Kind ist am Mobbing im Netz beteiligt?

Ist Ihr Kind an Cybermobbing beteiligt, suchen Sie ein ruhiges Gespräch. Klären Sie gemeinsam, worin die Gründe dafür liegen und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, bei Problemen in Ihnen eine vertraute Ansprechperson zu finden.

Tipp

Ein hilfreiches Handout zum Umgang mit Cybermobbing finden Sie im "Erste-Hilfe-Plan" in diesem Dossier. Der faltbare Leitfaden zeigt, wie Sie mit Cybermobbing umgehen können.

Kapitel:

Wichtige Begriffe

Soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke im Internet sind virtuelle Gemeinschaften, in denen sich Menschen aus aller Welt treffen und sich über Hobbys, Interessen und viele andere Themen austauschen. In der Regel stellen die Nutzer sich selbst in einem Profil dar, verbinden sich mit anderen Nutzern und bilden so ein sich immer weiter verzweigendes Netz.
Bitkom-Studie
Die Bitkom-Studie "Jung und vernetzt - Kinder und Jugendliche in der digitalen Gesellschaft" aus dem Jahr 2014 beruht auf einer repräsentativen Befragung von 962 Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren. Der Bericht analysiert die wichtigsten Trends beim Nutzungsverhalten der befragten Kinder und Jugendlichen mit Fokus auf Mediennutzung und Gaming, Kommunikationsverhalten, Internetnutzung und Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien.
Datenschutz
Datenschutz stellt sicher, dass jede einzelne Person entscheiden darf, wer deren persönliche Daten wann und wofür speichert, verarbeitet oder weitergibt (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Damit soll gewährleistet werden, dass die persönlichen Daten vor Diebstahl und Missbrauch geschützt werden. Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert.
Cybermobbing
Wird jemand über einen längeren Zeitraum beleidigt, schikaniert, bloßgestellt, diffamiert oder sogar bedroht, spricht man von Mobbing. Findet das Mobbing via Mobiltelefon oder im Internet statt (zum Beispiel in sozialen Netzwerken), wird es Cybermobbing genannt.
Urheberrecht
Das persönliche Verfügungsrecht des Schöpfers eines Werks u. a. der Literatur, Musik, Kunst, Fotografie (geistiges Eigentum). Der zu schützende Gegenstand ist das Werk selbst. Der Schutzanspruch entsteht mit Vollendung des Werks durch den Schöpfer. Software zählt in Deutschland seit Juni 1993 zu geschützten „geistigen“ Werken (§ 69a, Abs. 3, UrhG).
Instant-Messaging
Instant Messaging oder IM ist eine Form der Echtzeitkommunikation zwischen zwei oder mehreren Personen basierend auf geschriebenem Text. Der Text wird über Computer vermittelt, die über ein Netzwerk wie das Internet miteinander verbunden sind.